Mit Ihrer Anmeldung, per Buchungsformular oder telefonisch bieten Sie dem Vermieter der Ferienwohnung in Braunlage den Abschluß des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Abschluß des Beherbergungsvertrages ist verbindlich, wenn Ihnen die Dauer und der Preis der Beherbergung bestätigt wird.
Sie erhalten nach Anmeldung eine Buchungsbestätigung zugesandt und die Ferienwohnung gilt für den gebuchten Zeitraum als belegt.
Als Gerichtsstand ist Lüneburg vereinbart.
Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im voraus zu leisten, evtl. kann der vereinbarte Beherbergungspreis auch im voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.
Der Abschluß des Vertrages verpflichtet beide Partner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Sie sind verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen beträgt die Einsparung nach Erfahrungssätzen 20% vom Gesamtbetrag.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskostenversicherung (RRV) bei der Reservierung Ihrer Ferienwohnung.
Diese schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Krankheit, Tot, schwerer Unfall, Schwangerschaft mit Komplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignisse, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, nicht vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung) die Reise nicht antreten oder diese vorzeitig beenden müssen.
Die Versicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn Ihnen wegen Nichterfüllung des Mietvertrages vom Vermieter Gebühren in Rechnung gestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass sich der Abschluss der RRV auf das gemietete Objekt bezieht. Eine Stornierung aus RRV-Gründen kann nur dann anerkannt werden, wenn Sie schriftlich formuliert und zusammen mit den entsprechenden Belegen (z.B. ärztliches Attest und Stornorechnung) an die gewählte Versicherungsgesellschaft geschickt wird.
Der Vermieter ist gehalten, nicht in Anspruch genommene, stornierte Wohnungen anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung zahlen Sie für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag.
Nach der Beendigung der Beherbergung wird die Wohnung besichtigt. Liegt der Reinigungsaufwand erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung, sind für den Reinigungsaufwand 30 EURO zusätzlich zu zahlen.
Abreise bis 10.00 Uhr, Anreise ab 16.00 Uhr wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Versicherung, etc.).
Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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